|
|
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
AGB 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Verkaeufe, Lieferungen und Leistungen von Alex Galinski, Erisdorfer Str 90, 70599 Stuttgart, nachfolgend "Verkaeufer" genannt, die der Kunde beim Verkaeufer ueber Fernkommunikationsmittel gemaess § 312 b Abs. 2 BGB oder andere Vertriebswege kauft. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen. 1.2. Kunden im Sinne der Ziffer 1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natuerliche Person ist, die ein Rechtsgeschaeft zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natuerliche oder juristische Person oder eine rechtsfaehige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschaefts in Ausuebung ihrer selbstaendigen beruflichen oder gewerblichen Taetigkeit handelt.
2. Widerrufsbelehrung 2.1.1. Widerrufsrecht 2.1.1. Ist der Kunde Verbraucher, kann er seine Vertragserklaerung innerhalb eines Monats ohne Angaben von Gruenden in Textform (z. B. Brief, Telefax, e-Mail) oder durch Ruecksendung der Ware widerrufen, wobei bei nicht paketversandfaehigen Waren die Absendung eines Ruecknahmeverlangens genuegt. 2.1.2. Die Frist beginnt am Tag nachdem die Ware beim Kunden eingegangen ist und der Kunde eine in Textform (z. B. Brief, Telefax, e-Mail) noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten hat. 2.1.3. Zur Wahrung der Frist genuegt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Widerruf bzw. Warenruecksendung sind zu richten an: Alex Galinski Erisdorfer Str. 90 70599 Stuttgart Das Widerrufsrecht gilt dagegen nicht in den vom Gesetz geregelten Ausnahmefaellen, insbesondere - bei Vertraegen ueber Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder - bei Waren, die eindeutig auf die persoenlichen Beduerfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder - bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht fuer eine Ruecksendung geeignet sind oder - bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datentraeger vom Kunden entsiegelt worden sind.
2.2.2. Widerrufsfolgen 2.2.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurueckzugewaehren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurueckgewaehren, hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Ьberlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung (oder der Untergang) der Ware ausschliesslich auf deren Pruefung -wie sie etwa im Ladengeschaeft moeglich gewesen waere - zurueckzufuehren ist oder die Verschlechterung der Ware durch die bestimmungsgemaesse Ingebrauchnahme entstanden ist. 2.2.2. Paketversandfaehige Sachen sind zurueckzusenden wobei der Verkaeufer insoweit das Versandrisiko traegt. Der Kunde hat die Kosten der Ruecksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurueckzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht uebersteigt oder wenn der Kunde bei einem hoeheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Ruecksendung fuer den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfaehige Sachen werden beim Kunden abgeholt. 2.3. Bei Verbrauchsguetergeschaeften mit Verbrauchern ausserhalb der EU findet das Widerrufsrecht keine Anwendung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Die angegebenen Preise des Verkaeufers sind als Endpreise zu verstehen, d.h. sie beinhalten saemtliche Preisbestandteile, einschliesslich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer, die wiederum gesondert ausgewiesen wird. Zu den Preisbestandteilen gehoeren auch Verpackungs- und Versandkosten, die bei der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot gesondert ausgezeichnet sind. Andere Preisbestandteile fallen im Einzelfall bei grenzueberschreitenden Lieferungen an, wie z.B. weitere Steuern (etwa im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben, etwa in Form von Zoellen. 3.2. Rechnungen des Verkaeufers sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse und per Lastschriften zahlbar, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse. 3.3. Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeingangs beim Verkaeufer. Ansonsten wird der Kaufpreis faellig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anderes vereinbart ist. 3.4. Zahlungen mit befreiender Wirkung koennen unmittelbar auf das von dem Verkaeufer angegebene Bank- oder Postgirokonto erfolgen, bzw. per Nachnamezahlung an den Paketdienst, soweit keine anderen Zahlungsarten vereinbart worden sind. 3.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskraeftig festgestellt oder von dem Verkaeufer anerkannt ist. 3.6. Der Kunde kann ein Zurueckbehaltungsrecht nur ausueben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhaeltnis handelt. 4. Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahruebergang 4.1. Die Lieferung von Waren erfolgt regelmaessig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist ausschliesslich die in der Kaufabwicklung des Verkaeufers angegebene Lieferanschrift massgeblich, soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. 4.2. Beim Erwerb mehrerer Artikel ist der Verkaeufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gruenden keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Fuer solche Teillieferungen gelten Zahlungsverpflichtungen, Gefahruebergang und Gewaehrleistungspflichten als selbstaendige Lieferungen. 4.3. Ist eine Lieferung an den Kunden nicht moeglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware nach dem zweiten erfolglosen Zustellungsversuch an den Verkaeufer zurueck, wobei der Kunde die Kosten fuer die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die erfolglosen Zustellungsversuche nicht zu vertreten hat. 4.4. Grundsaetzlich geht die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Ьbergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person ueber. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (dieser handelt in Ausuebung seiner gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit; § 14 BGB), geht die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware am Geschaeftssitz des Verkaeufers an eine geeignete Transportperson ueber. 4.5. Gegenueber Unternehmern erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer, dieser Vorbehalt gilt nur fuer den Fall, dass der Verkaeufer mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschaeft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1. Die gelieferte Ware des Verkaeufers bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung im Eigentum des Verkaeufers. 6. Maengelhaftung Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt: 6.1. Ist der Kunde Unternehmer, begruendet ein unwesentlicher Mangel keine Maengelansprueche. Darueber hinaus hat der Verkaeufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 6.2. Fuer Verbraucher betraegt die Verjaehrungsfrist fuer Maengelansprueche bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden, bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Die gesetzlichen Verjaehrungsfristen bleiben dagegen unberuehrt bei einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Pflichtverletzung des Verkaeufers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Faellen der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit. 6.3. Fuer Unternehmerbetraegt bei neuen Waren die Verjaehrungsfrist fuer Maengel ein Jahr ab Gefahruebergang, sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprueche wegen Maengeln ausgeschlossen, beginnt die Verjaehrung nicht erneut, wenn im Rahmen der Maengelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Die gesetzlichen Verjaehrungsfristen fuer den Rueckgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben dagegen unberuehrt, gleiches gilt bei einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Pflichtverletzung des Verkaeufers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Faellen der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit. 6.4. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmaennische Untersuchungs- und Ruegepflicht gemaess § 377 HGB. Unterlaesst der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. 6.5. Liefert der Verkaeufer zum Zwecke der Nacherfuellung eine mangelfreie Sache, kann der Verkaeufer vom Kunden eine Nutzungsentschaedigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprueche bleiben unberuehrt. 6.6. Die Abtretung der Maengelansprueche des Kunden ist ausgeschlossen. 6.7. Der Verkaeufer kann Verguetung seines Aufwands verlangen, soweit er aufgrund einer Meldung des Kaeufers wegen eines angeblichen Mangels der Kaufsache taetig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, ausser der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag. 7. Anwendbares Recht 7.1. Fuer saemtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze ueber den internationalen Kauf beweglicher Waren. 7.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschaeftssitz des Verkaeufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberuehrt. |